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Sehr geehrter LeserIN

Herzlich Willkommen zu unserem ersten Special.
Heute unter dem Motto:

Sie glauben Sie sind gut versichert?
Dann sind Sie mit Millionen Menschen einer Meinung. Doch wie sehen die Fakten aus? Hier geht es um viel mehr als nur um medial aufgebauschte Wartezeiten und Generikas bei einfachen Kopfschmerzen.

Hier geht es um IHRE Versorgung im Ernstfall!

Entscheiden Sie, wie wichtig Ihnen die Mitsprache bei Ihrem Wichtigsten - Ihrer Gesundheit ist!

Viel Spaß beim lesen und staunen. 

Mit freundlichen Grüßen
Kai Gussmann 

Sachleistung- oder Kostenerstattungmodell

Oft wird der Unterschied zwischen Kassen - und Privatleistung viel zu gut verschleiert. Weshalb wir als Bürger diese Unterschiede leider nur bedingt wahrnehmen. Die Auswirkungen können jedoch sehr extrem ausfallen. Daher möchten wir Ihnen im Folgenden einige Beispiele darstellen, welche wir von Kassenberatern oder Ärzten erfahren haben.

Entscheiden Sie, wie wichtig Ihnen ganz persönlich eine hochwertige Versorgung ist. Doch behaupten Sie danach bitte nie wieder, dass es ohnehin auf das Gleiche heraus käme.  


Gesetzliche Grundlagen des Sachleistungsmodell in der GKV 

Wirtschaftlichkeitsgebot nach SGB V §12(1)

Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

(2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag. 

Übersetzung § 12 SGB V
  • Ausreichend    = Schulnote Vier
  • Wirtschaftlich  = Billig
  • Zweckmäßig   = Einfach
  • Notwendig      = ????????
Wie viel Tage Urlaub empfindet ein Japaner als notwendig???

Vorteil:
  • Sie erhalten fast immer irgendetwas
Nachteil:
  • Sie erhalten Ihre Leistung meist zu spät (Wartezeiten in ernsteren Fällen haben maßgeblichen Anteil an der weniger guten Heilung).
  • Sie erhalten viel zu wenig: Als GKV Patient haben sich nicht den Zugang zu allen denkbaren Therapieformen.   Schade, wenn Ihre Lösung gerade nicht zugelassen ist.
  • Zu geringwertige Leistungen: Wer wird nicht beipflichten, dass ein Generika ebenso gut hilft wie ein Originalpräparat. Hierbei denke ich gerade an einfache Kopfschmerzen und klassische Medikamente. Doch wer nur einmal erlebt hat, wie sich die Lebensqualität zum Beispiel nach einem Schlaganfall durch das falsche Generika verändern kann, wird dieses Erlebnis noch nicht einmal seinem Feind wünschen.

Beachten Sie hierzu verschiedene Praxisfälle 

Bittere Medizin I - Diagnose Mamakarzinom
  • Bei der üblichen Frauenarztuntersuchung wird die Krebsvorsorge bei der Kassenpatienten (§12 SGB V) üblicherweise mittels Tastbefunderhebungdurchgeführt. In einigen Fällen kann es da schon vorkommen, dass das Mamakarzinom übersehen wird. War halt noch zu klein...
  • Eine Mammasonographie (Keine Kassenleistung) hätte das Problem sofort erkannt.
  • Die anschließende Behandlung sieht laut gesetzlicher Vorgabe eine Operation vor. Hoffentlich noch rechtzeitig?
  • Eine anschließende Therapie mit Formestan (Aromatasehemmer) ist angeraten.
  • Der niedergelassene Gynäkologe hat allerdings einen Medikamentenregress aus dem Jahr 2001 auf dem Tisch und eine Prüfung von 2002 in Arbeit (§106 SGB V) = (Rückvergütung aus Privatvermögen- da zu viele Medikamente verschrieben wurden. Jeder Arzt darf nur bis zu bestimmten Summen Leistungen/ Medikamente verordnen) Welche Emotionen baut er wohl zur Patientin auf??? Hat er überhaupt einen Termin frei ???


Kostenerstattungsmodell der PKV 

Als Privatpatient freuen Sie sich über den freien Zugang zu allen Therapieformen und entlohnen Ihre Ärzte und Dienstleister nach Bedarf.

Sie entscheiden:

  • Wo Sie versorgt werden (Auch Ärzte und Krankenhäuser im In- und Ausland sind meist möglich)
  • Von wem Sie behandelt werden (Auch Spitzenkrankenhäuser sind wieder möglich)
  • Erhalten schneller Termine und Behandlungen (Vielleicht die wichtigste Grundlage jeder schnellen Genesung!)
  • Erhalten auch teure Spitzenmedizin (Generika haben oft Nebenwirkungen)
  • Sind Zahnarztrechnungen keine Schreckensnachricht mehr.
  • Und viele weitere Vorteile...
Ein unermesslicher Vorteil im wirklichen Ernstfall!

Doch ACHTUNG: 

Prüfen Sie bereits weit im Vorfeld einer Erkrankung, welche Leistungen Ihr Versicherer Ihnen zurückerstattet. Denn als PKV Versicherter sind Sie in allererster Linie Selbstzahler. Sie erhalten die Rechnung, reichen diese dem Versicherer weiter und nach einer Vertragsüberprüfung erhalten Sie Ihre Leistungen erstattet - wenn versichert! Bereits seit 2013 haben jedoch nahezu alle Anbieter die Mindeststandards der GKV übernommen. Daher freuen Sie sich über die oft erheblichen Mehrleistungen der Privaten Krankenversicherung.

Weitere Informationen und Hintergründe erhalten Sie 

Kostenfrei und unverbindlich hier oder Telefonisch unter 0721 627657-0

Bleiben Sie gerne mit uns verbunden

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Kai Gussmann
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